Fahrzeugklassen

Alles was du wissen musst

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der folgenden Übersicht findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?

Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.

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Klasse B

Mit der Klasse B darfst du Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 Kg, die zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind, fahren.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse BE

Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie einen Anhänger (z. B. Camping-Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg fahren. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht des Gespanns (Auto und Anhänger) liegt bei mehr als 3,5 t liegt, jedoch maximal bei 7 t.
Mindestalter 18 Jahre bzw. BF ab 17 Jahre.

Klasse B96

Bei der Fahrerlaubnisklasse B96 spricht man von einer Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger. Mit dem Zusatz B96 dürfen Sie eine Zuglast eines Anhängers von mehr als 750 kg, solange die Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht 4.250 kg überschreitet, fahren.
Der B96-Führerschein stellt eigentlich keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Bedingungen bereits mit 17 Jahren gemacht werden.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse AM

Mit der Klasse AM darfst du Roller, Mopeds, Quads und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und bis maximal 50 ccm fahren. Für den Roller-Führerschein benötigen Sie keine Sonderfahrten.
Mindestalter 16 Jahre.

Klasse A1

Mit der Klasse A1 darfst du Zweiräder mit mehr als 50 ccm, jedoch maximal 125 ccm mit einer Maximal-Leistung von 11 kW (15 PS) fahren.
Mindestalter 16 Jahre.
Mindestalter 15 Jahre (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, Fahrerlaubnis-Verordnung § 10 Mindestalter): Seit Juli 2021 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage, dass nur Fahrten im Inland gemacht werden dürfen. Die Auflage entfällt, wenn der Führerscheininhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Klasse A2

brauchen Sie beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 nur eine praktische Prüfung abzulegen. Sie dürfen mit der Führerscheinklasse A2 Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm mit einer Maximal-Leistung von 35 kW (48 PS) und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A

Mit der Klasse A dürfen Sie schwere Krafträder mit mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren.
Ein Direkteinstig ist beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 oder ab 24 Jahre möglich.
Mindestalter 20 Jahre – bei 2 Jahren Vorbesitz der Führerscheinklasse A 2
Mindestalter 24 Jahre – bei Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

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