Informationen zu den Klassen A1, A2 und AU
Klasse A1
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet Klasse:
Klasse AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten
– Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnliche Kraftstraßen: 4 Stunden á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Minuten
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Klasse A2
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter:
18 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet Klasse:
Klasse A1, AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse *)
– Grundunterricht: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 *)
– Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnliche Kraftstraßen: 2 Stunden á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde á 45 Minuten
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1
– Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnliche Kraftstraßen: 4 Stunden á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Minuten
*) Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Klasse AU
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder mit direktem Zugang,
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet Klasse:
Klasse A1, A2, AM
Theoretische Ausbildung:
Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse *)
– Grundunterricht: 6 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
– Grundunterricht: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
– Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 *)
– Bundes- oder Landstraßen: 3 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnliche Kraftstraßen: 2 Stunden á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde á 45 Minuten
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
– Bundes- oder Landstraßen: 5 Stunden á 45 Minuten
– Autobahnen oder autobahnähnliche Kraftstraßen: 4 Stunden á 45 Minuten
– Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden á 45 Minuten
*) Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)