Nachschulung

Informationen bezüglich der Nachschulung (ASF):

  • Die Nachschulung kann nur von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden
  • Die Bescheinigung über die Teilnahme an dem Kurs muss innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt werden
  • Durch die Teilnahme an einer Nachschulung erhöht sich die Probezeit auf 4 Jahre
  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Nichtteilnahme an der angeordneten Nachschulung
  • Kein Punkteabbau im Fahreignungsregister

 

Wenn du weitere Fragen zum Thema Nachschulung hast, kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden.